Das Auswärtige Amt informiert

Manama Bahrain
Manama Bahrain

Heute informiert mich das AA per Email. Das tat es noch nie. Ich vermute, dass alle registrierten Deutschen die Info bekommen. Für die anderen habe ich es hier noch einmal gebracht.

Moschee Bahrain
Moschee Bahrain

Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise

16.09.2019

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: – Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte – Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944 
– Abonnieren Sie unseren Newsletter https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter/bestellen-node oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“ https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382 
– Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen https://twitter.com/AA_SicherReisen – Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action 

Sicherheit- Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/saudiarabien-node/saudiarabiensicherheit/202298.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und damit verbundene Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Vereinzelt wird mit improvisierten Sprengsätzen an Kreuzungen und öffentlichen Plätzen versucht, den Straßenverkehr und die öffentliche Ordnung zu stören. Eine gezielte, unmittelbare Gefährdung der allgemeinen Bevölkerung und von Ausländern ist nicht gegeben.
Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints durch Sicherheitskräfte teilweise auch nur temporär in den Abendstunden, kommen.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verhalten Sie sich umsichtig.
• Meiden und melden Sie verdächtige Gegenständige der Polizei unter 999.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt jedoch vor, insbesondere auf Märkten. Gewaltakte sind äußerst selten.
Allein reisende Frauen können leicht Opfer von Belästigungen und Übergriffen werden, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Bei Meldung eines Übergriffs bei der Polizei muss die Frau nachweisen, dass der Übergriff nicht einvernehmlich geschah. Gelegentlich (Ergänzung Yalla Bahrain: Oft, wenn der Vorwurf sich gegen Einheimische richten sollte) wird Frauen dann der Vorwurf außerehelicher Geschlechtshandlungen gemacht. Es empfiehlt sich, zu zweit oder in Gruppen unterwegs zu sein.

• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie insbesondere nachts als allein reisende Frau besonders vorsichtig.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Naturkatastrophen
Bahrain ist bisher von Naturkatastrophen nicht betroffen.
Insbesondere in den Sommermonaten kommt es zu extremer Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit. Es kann zudem zu Sand- und Staubstürmen sowie zu Dürreperioden kommen.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen im Juni 2017 geschlossen, so dass auch sämtliche Flugverbindungen zwischen diesen beiden Ländern ausgesetzt sind. Öffentliche Verkehrsmittel sind in Bahrain unzuverlässig. Die Benutzung von offiziellen Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert.
Es gilt absolutes Alkoholverbot.
• Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv. (Anm. Yalla Bahrain: Was Ihnen aber trotzdem passieren kann bei einem Verkehrsunfall in Bahrain)
• Nutzen Sie nur offiziell registrierte und entsprechend erkennbare Taxis.

Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist eine lokale Fahrerlaubnis erforderlich, die nach Einreise beim Straßenverkehrsamt Traffic and Licensing Directorate ** gegen Vorlage des Internationalen Führerscheins ausgestellt wird. ** hier stand eine falsche URL – auf die Seite www.bahrain.bh gehen –> individuals –> in die Suche eingeben „Foreign Driving License Conversion“ und so kommen Sie auf die richtige Seite.

LGBTIQ
Homosexualität ist in Bahrain strafbar. Es sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekannt geworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in Bahrain nicht statt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Strafrecht
Drogenbesitz und Waffendelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren.
Prostitution ist wie Homosexualität strafbar.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Bahrain-Dinar (BHD). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar. (Anm. Yalla Bahrain: Nein, nicht nötig. Überall sind Geldautomaten. Debitkarten sollten günstiger beim Abheben sein.)
Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten möglich.

Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ http://www.zoll.de/DE/Service_II/Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann bei Einreise („on arrival“) oder vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung bzw. online beantragt werden.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum, mit Ausnahme von Personen mit Wohnsitz in Katar, s.u… Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt. Die Gebühr beträgt 5,- Bahrainische Dinar (BHD) und kann auch in Euro (ca. 13,- bis 15,- €/ abhängig vom Wechselkurs) oder US-Dollar entrichtet werden. Seit September 2016 gibt es ein Visum gültig für 30 Tage, gültig 3 Monate, für eine Gebühr von 25,- Bahrainischen Dinar (BHD). Diese kann auch in Euro oder in US-Dollar entrichtet werden. (Anm.: Wenn Sie das Visum mit einem 50 € Schein bezahlen, bekommen Sie gleich Bahrain Dinar raus. Sie können aber in Bahrain fast überall mit SAR, Dubai Geld oder anderem GCC bezahlen. Auch USD oder EUR gehen, der Kurs kann aber schlecht sein)

Online-Visum (e-Visa)
Bahrain bietet ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, gültig für ein Jahr. Dieses Visum kann in elektronischer Form online und am Flughafen beantragt werden und kostet derzeit 80,-BHD. Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) beschleunigt. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum sind unter Bahrain eVisas http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html abrufbar. Bahrain plant in nächster Zeit alle Visaangelegenheiten nur noch in elektronischer Form zu bearbeiten.
Visum für Journalisten
Visa für Journalisten müssen vor Einreise bei der zuständigen Bahrain Information Agency beantragt werden. Informationen und eine Media Visa Application Form sind online beim Ministry of Information http://www.msia.gov.bh/ar/services/Pages/Media-Visa-Application-Form.aspx verfügbar. Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten.
Einreisekontrolle/Zurückweisung
In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.
Verlängerung des Aufenthalts
Es besteht die Möglichkeit, ein Visum durch die örtliche Passbehörde General Directorate of Nationality, Passports & Residence https://www.npra.gov.bh/en/services/visa-and-residence-permit/ gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Weitere Verlängerungen sind grundsätzlich gegen Gebühr möglich. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel (i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Ausreiseverweigerung/“Travel Ban“
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters liegt sowie vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit empfindlichen Geldstrafen ist zu rechnen.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Es besteht über Travel Ban Services **die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht. ** hier stand eine falsche URL – auf die Seite www.bahrain.bh gehen –> individuals –> in die Suche eingeben „Travel Ban“ und so kommen Sie auf die richtige Seite.

Einreise über bzw. mit Voraufenthalt in Katar
Am 10. November 2017 hat Bahrain die Visumpflicht für katarische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Katar eingeführt. Nach Auskunft des bahrainischen Innenministeriums besteht allerdings seit Anfang Februar 2018 für in Katar ansässige EU-Staatsangehörige die Möglichkeit, bei der Ankunft am Flughafen ein Visum (“visa on arrival“) zu erhalten. Deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Katar wird ungeachtet dessen empfohlen, aktuelle Informationen unter Bahrain eVisas http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html abzurufen und vor Reiseantritt ein Visum für Bahrain zu beantragen. Reisende über Doha nach Bahrain werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge gegebenenfalls umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen bis zu 6000 BHD keine Beschränkungen. Oberhalb dieser Grenze muss die Summe angegeben werden und der Zoll erstellt im Einzelfall eine Deklarationsbescheinigung für die eventuelle Wiederausfuhr.
Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten. (Anm. Yalla Bahrain: Massagestäbe fallen in die Rubrik „Porno“, ebenso sind „Drohnen“ strengstens verboten! Wenn Sie am Koffer einen Kabelbinder bemerken, drehen Sie den Koffer so auf den Trolley, das niemand diesen sehen kann. Das ist vom Zoll angebracht, so das Sie vor dem Ausgang aussortiert werden.)

Heimtiere
Die Einfuhr von Haustieren kann problematisch sein. Grundsätzlich ist eine vierwöchige Quarantäne in einer abgelegenen Quarantänestation ohne Versorgung der Tiere vorgeschrieben. Mit entsprechender Vorlaufzeit ist es unter Vorlage von Impf- und Gesundheitszeugnissen bisher gelungen, Hunde und Katzen ohne Quarantäne ins Land zu bringen. Frühzeitige Kontaktaufnahme des Tierhalters mit der Botschaft Bahrains wird empfohlen. Weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html.
Gesundheit
Aktuelles

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
• Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung https://www.who.int/ith/en/ nachzuweisen.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B sowie gegen Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200180/fbfdc9e609d5cb5b06c28017a681265e/mers-cov-data.pdf.
• Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
• Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bahrain-node
Weitere Hinweise für Ihre Bahrain Reise

Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen: Krisenvorsorgeliste https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action

Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten: Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/tropenkrankheiten/199318
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub https://www.artenschutz-online.de/information/laenderauswahl.php für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.  
FAQ
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/-/606106

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